Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Nachstehende Verkaufs-u. Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

Preise u. Zahlungsbedingungen 

Die Preise sind unseren Preislisten zu entnehmen. Die Zahlung hat zu erfolgen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug. Bei Bestellungen unter € 100,-- Warenwert werden die Versandkosten separat berechnet und die Zahlungsbedingungen sind sofort rein netto Kasse. Anderslautende Bedingungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verkäufer gültig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer. 

Ab 25.05.2021 werden wir auf alle Produkte einen Teuerungszuschlag von 16% berechnen, dieser ist aufgeführt als Materialkosten.

Wir beobachten die Beschaffungsmärkte genau und behalten uns vor, den Teuerungszuschlag weiter anzuheben sowie im optimalen Falle wieder zu streichen.

Lieferzeit 

Vorgeschriebene Liefertermine werden von uns beachtet. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer die Versandkosten trägt oder den Transport selbst durchführt, auch bei frachtfreier Lieferung. 

Abrufaufträge 

Waren auf Abruf müssen, wenn nicht anders vereinbart, spätestens innerhalb 3 Monaten nach Bestelldatum abgenommen sein, andernfalls steht es uns frei, die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen. 

Mängel 

Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzumelden. Für gelieferte Ware übernehmen wir die Gewähr in der Weise, dass wir für nachweislich fehlerhafte Stücke Ersatz liefern, bzw. Nacharbeit kostenlos vornehmen. Weitergehende Ansprüche auf Vergütung von Schaden, Lohn usw. sind ausgeschlossen. Rücksendung erfolgt zu Lasten des Käufers. 

Lieferung 

Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% sind zulässig und müssen zu den gleichen Preisen anerkannt werden. 

Eigentumsvorbehalt 

Sämtliche gelieferten Gegenstände und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, auch bei Weitergabe an Dritte unser Eigentum. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Balingen 

Alle alten Preislisten verlieren Ihre Gültigkeit.